Um Ihre Weiterbildung zu finanzieren, stellt Ihnen der Staat umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne im Vorwege, welche Fördermittel für Sie geeignet sind.
Ausgaben für Kursgebühren und Lernmittel zählen zu den Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden.
Fördermittel für Erwerbstätige und Arbeitssuchende:
Weiterbildungsprämie
Einmal jährlich wird die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung vom Staat gefördert. Der Prämiengutschein deckt die Hälfte der Kurskosten, max. 500,00 € ab. Eine Pflichtberatung klärt die persönlichen Voraussetzungen und stellt den Prämiengutschein aus. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.
Weiterbildungsbonus
Für diesen Kurs kann ein Weiterbildungsbonus beantragt werden. Dieser Weiterbildungsbonus wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.
Weiterbildungssparen
Ab Januar 2009 kann Geld aus vermögenswirksamen Sparverträgen entnommen werden, ohne das Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Weiterbildungsdarlehen
Banken gewähren ein zinsgünstiges Darlehen, um eine Weiterbildung zu finanzieren.
Fördermittel für Arbeitslose und Arbeitssuchende:
Bildungsgutschein
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für eine Weiterbildung oder Trainingsmaßnahme. Die geplante Maßnahme muss vorab zertifiziert sein.
Aufstiegsorientierte Weiterbildung:
Meister-Bafög
Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen wie „Meisterkurse“ oder Lehrgänge, die zu einem vergleichbaren Abschluss führen. Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten und nehmen die Förderanträge entgegen.
Weiterbildung für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer/innen:
WeGebAU
Gefördert werden Beschäftigte über 45 Jahre in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie Geringqualifizierte zur Erlangung eines Berufsabschlusses.